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Ihre Immobilie präzise bewertet. Wir erstellen detaillierte Gutachten, die den aktuellen Marktwert sowie die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie exakt widerspiegeln. Ob Einfamilienhaus, Wohnung, Anlage- oder Gewerbeobjekt – wir sind Ihr kompetenter Partner.

Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in der Immobilienbranche und fundierten Ausbildungen biete ich Ihnen erstklassige Immobilienbewertungen und professionelle Gutachten. Mein Fachwissen basiert auf einem Diplom zum Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, einschließlich der Bewertung von Mieten und Pachten, einem Master of Arts in Betriebswirtschaftslehre,der Qualifikation zum MBA im Bereich Immobilienmanagement sowie der Zusatzqualifikation International Appraiser.
Was mich auszeichnet, ist mein präziser und individueller Ansatz: Jedes Gutachten wird auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten und bietet Ihnen verlässliche und transparente Ergebnisse. Durch den Einsatz wissenschaftlich fundierter Methoden und meiner ständigen Orientierung am aktuellen Markt liefere ich auch bei komplexen Bewertungsfällen eine souveräne und unabhängige Einschätzung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidungen zu schaffen – kompetent, effizient und stets in Ihrem Interesse.
Andreas Heyder ist seit 1991 als selbstständiger Experte in der Immobilienbranche tätig. 1994 war er Mitbegründer der Dr. Tasler & Partner Immobilien-Projekt GmbH und übernahm 1995 die Mitgründung sowie die Geschäftsführung der Dr. Tasler & Partner Verwaltungsgesellschaft mbH. 2002 erwarb er die Qualifikation zum Immobilienfachwirt (IHK Rostock), was seine fundierte Fachkompetenz weiter stärkte.
2011 spezialisierte er sich als Diplom-Sachverständiger (DIA) auf die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, einschließlich der Bewertung von Mieten und Pachten. Seit 2004 leitet er zudem anspruchsvolle Bauprojekte, darunter auch solche im denkmalgeschützten Bereich.
Ein qualifiziertes Immobiliengutachten schützt Sie vor Fehleinschätzungen und schafft Klarheit über den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie. Als diplomierte und zertifizierte Sachverständige erstellen wir Gutachten, die sowohl für private Zwecke als auch für gerichtliche Auseinandersetzungen und steuerliche Angelegenheiten geeignet sind. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem fundierten Fachwissen.
Unsere Arbeitsweise ist durch Neutralität, Objektivität und absolute Vertraulichkeit gekennzeichnet. Wir arbeiten unabhängig und weisungsfrei. Besonders zeichnen wir uns dadurch aus, dass wir die Bauqualität, mögliche Baumängel sowie besondere objektbezogene Grundstücksmerkmale umfassend in unsere Bewertung einbeziehen. Damit bieten wir Ihnen eine nachvollziehbare und transparente Bewertung Ihrer Immobilie.
Wir heben Ihre Projekte auf ein neues Level! Als Spezialisten für professionelle Luftaufnahmen aus Rostock liefern wir Ihnen völlig neue Perspektiven aus der Vogelperspektive. Ideal für private und gewerbliche Zwecke. Wir machen Höhenflüge – Sie machen Eindruck.
www.taslair.de
Holger Martens ist ein freiberuflicher Fotograf aus Rostock, der sich auf Industrie-, Reportage-, Event- und Hochzeitsfotografie spezialisiert hat und weltweit für namhafte Unternehmen, Agenturen und Hotels arbeitet, um einzigartige und emotionale Bildwelten zu schaffen.
www.holger-martens.com
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Sie haben Fragen zur Immobilienbewertung, benötigen ein Verkehrswertgutachten oder ein Restnutzungsdauergutachten? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Als Sachverständige für Immobiliensbewertung bieten wir Ihnen umfassende Beratung und schnelle Ergebnisse. Vereinbaren Sie gern einen Termin für eine persönliche Beratung.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Wertermittlungsstichtag. Grundlage sind unter anderem die rechtlichen Gegebenheiten, die Lage, das Grundstück, die Gebäude, der Zustand und die jeweiligen Marktverhältnisse. Die Wertermittlung erfolgt sachverständig unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen und fachlichen Grundlagen, insbesondere des § 194 BauGB.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn der Wert einer Immobilie nachvollziehbar und sachverständig festgestellt werden soll. Typische Anlässe sind insbesondere der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Erbschaften, Scheidungen oder Vermögensauseinandersetzungen sowie steuerliche Fragestellungen. Auch bei komplexeren Immobilien oder besonderen Grundstückssituationen kann ein Verkehrswertgutachten eine belastbare Entscheidungsgrundlage schaffen.
Ja. Tasler Immobilienbewertung erstellt auch Immobiliengutachten für steuerliche Zwecke und zur Vorlage beim Finanzamt. Je nach Fragestellung kann beispielsweise der Verkehrswert einer Immobilie oder die wirtschaftliche Restnutzungsdauer relevant sein. Welche Unterlagen und welcher Bewertungsumfang erforderlich sind, wird im konkreten Einzelfall geprüft.
Ja. Restnutzungsdauergutachten gehören neben Verkehrswertgutachten zu unseren häufigsten Bewertungsaufträgen. Dabei wird untersucht, wie lange ein Gebäude unter Berücksichtigung seines Alters, seines baulichen Zustands, durchgeführter Modernisierungen und weiterer objektspezifischer Merkmale voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann.
Gebäude gleichen Baujahres können sich aufgrund unterschiedlicher Modernisierungen, Sanierungen, Ausstattungen und Erhaltungszustände erheblich voneinander unterscheiden. Deshalb ist für eine sachverständige Beurteilung nicht allein das ursprüngliche Baujahr entscheidend, sondern der tatsächliche wirtschaftliche Zustand des Gebäudes.
Wir bewerten grundsätzlich nahezu alle gängigen Immobilienarten. Dazu gehören unter anderem Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien, Ferienimmobilien, Grundstücke sowie gemischt genutzte und besondere Immobilien.
Hilfreich sind sämtliche vorhandenen Unterlagen zur Immobilie, beispielsweise Grundrisse, Flächenberechnungen, Bauunterlagen, Grundbuchunterlagen, Angaben zu Modernisierungen, Mietverträge, Ertragsunterlagen oder sonstige Dokumente zum Gebäude. Beim ersten Termin wird gemeinsam geprüft, welche Unterlagen für den konkreten Bewertungsauftrag tatsächlich benötigt werden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel etwa zwei bis drei Wochen, sofern die wesentlichen Unterlagen vollständig vorliegen und keine außergewöhnlich umfangreichen Recherchen erforderlich sind. Je nach Objektart und Aufgabenstellung kann die Bearbeitungszeit abweichen.
Ja. Immobilienbewertungen im Zusammenhang mit Erbfällen gehören zu den typischen Anwendungsfällen eines Verkehrswertgutachtens. Ein nachvollziehbarer Immobilienwert kann beispielsweise bei der Vermögensaufteilung, innerhalb einer Erbengemeinschaft oder bei steuerlichen Fragestellungen erforderlich sein.
Ja. Gerade im Raum Rostock und Warnemünde spielen Ferienimmobilien eine besondere Rolle. Bei solchen Objekten werden unter anderem die tatsächliche beziehungsweise zulässige Nutzung, die Ertragssituation, saisonale Besonderheiten und die örtliche Grundstücksmarktsituation berücksichtigt.
Ja. Bei einer Trennung oder Scheidung kann eine unabhängige Immobilienbewertung eine sachliche Grundlage dafür schaffen, den Wert des gemeinsamen Immobilienvermögens nachvollziehbar festzustellen.
Ja. Eine sachverständige Bewertung kann sowohl vor einem Immobilienkauf als auch vor einem Verkauf dabei helfen, den angebotenen oder angestrebten Kaufpreis sowie die wertrelevanten Eigenschaften der Immobilie besser einzuordnen.
Welches Wertermittlungsverfahren angewendet wird, hängt von der jeweiligen Immobilie und der konkreten Aufgabenstellung ab. Je nach Objekt können insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren herangezogen werden. Bei komplexeren Immobilien können auch unterschiedliche Gebäudeteile oder Nutzungen differenziert betrachtet werden.
Der Verkehrswert ist ein sachverständig ermittelter Marktwert zu einem bestimmten Stichtag. Der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis entsteht dagegen im Rahmen einer konkreten Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer und kann deshalb vom ermittelten Verkehrswert abweichen.
Ja. Durchgeführte Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen können sowohl den Zustand als auch die wirtschaftliche Restnutzungsdauer und den Wert einer Immobilie beeinflussen. Deshalb werden entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Bewertung dokumentiert und sachverständig eingeordnet.
Ja. Gerade bei Immobilien mit unterschiedlichen Gebäudeteilen, gemischten Nutzungen, erheblichen Altersunterschieden oder besonderen Grundstückssituationen ist eine individuelle sachverständige Betrachtung erforderlich.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Wertermittlungsstichtag. Grundlage sind unter anderem die rechtlichen Gegebenheiten, die Lage, das Grundstück, die Gebäude, der Zustand und die jeweiligen Marktverhältnisse. Die Wertermittlung erfolgt sachverständig unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen und fachlichen Grundlagen, insbesondere des § 194 BauGB.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn der Wert einer Immobilie nachvollziehbar und sachverständig festgestellt werden soll. Typische Anlässe sind insbesondere der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Erbschaften, Scheidungen oder Vermögensauseinandersetzungen sowie steuerliche Fragestellungen. Auch bei komplexeren Immobilien oder besonderen Grundstückssituationen kann ein Verkehrswertgutachten eine belastbare Entscheidungsgrundlage schaffen.
Ja. Tasler Immobilienbewertung erstellt auch Immobiliengutachten für steuerliche Zwecke und zur Vorlage beim Finanzamt. Je nach Fragestellung kann beispielsweise der Verkehrswert einer Immobilie oder die wirtschaftliche Restnutzungsdauer relevant sein. Welche Unterlagen und welcher Bewertungsumfang erforderlich sind, wird im konkreten Einzelfall geprüft.
Ja. Restnutzungsdauergutachten gehören neben Verkehrswertgutachten zu unseren häufigsten Bewertungsaufträgen. Dabei wird untersucht, wie lange ein Gebäude unter Berücksichtigung seines Alters, seines baulichen Zustands, durchgeführter Modernisierungen und weiterer objektspezifischer Merkmale voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann.
Gebäude gleichen Baujahres können sich aufgrund unterschiedlicher Modernisierungen, Sanierungen, Ausstattungen und Erhaltungszustände erheblich voneinander unterscheiden. Deshalb ist für eine sachverständige Beurteilung nicht allein das ursprüngliche Baujahr entscheidend, sondern der tatsächliche wirtschaftliche Zustand des Gebäudes.
Wir bewerten grundsätzlich nahezu alle gängigen Immobilienarten. Dazu gehören unter anderem Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien, Ferienimmobilien, Grundstücke sowie gemischt genutzte und besondere Immobilien.
Hilfreich sind sämtliche vorhandenen Unterlagen zur Immobilie, beispielsweise Grundrisse, Flächenberechnungen, Bauunterlagen, Grundbuchunterlagen, Angaben zu Modernisierungen, Mietverträge, Ertragsunterlagen oder sonstige Dokumente zum Gebäude. Beim ersten Termin wird gemeinsam geprüft, welche Unterlagen für den konkreten Bewertungsauftrag tatsächlich benötigt werden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel etwa zwei bis drei Wochen, sofern die wesentlichen Unterlagen vollständig vorliegen und keine außergewöhnlich umfangreichen Recherchen erforderlich sind. Je nach Objektart und Aufgabenstellung kann die Bearbeitungszeit abweichen.
Ja. Immobilienbewertungen im Zusammenhang mit Erbfällen gehören zu den typischen Anwendungsfällen eines Verkehrswertgutachtens. Ein nachvollziehbarer Immobilienwert kann beispielsweise bei der Vermögensaufteilung, innerhalb einer Erbengemeinschaft oder bei steuerlichen Fragestellungen erforderlich sein.
Ja. Gerade im Raum Rostock und Warnemünde spielen Ferienimmobilien eine besondere Rolle. Bei solchen Objekten werden unter anderem die tatsächliche beziehungsweise zulässige Nutzung, die Ertragssituation, saisonale Besonderheiten und die örtliche Grundstücksmarktsituation berücksichtigt.
Ja. Bei einer Trennung oder Scheidung kann eine unabhängige Immobilienbewertung eine sachliche Grundlage dafür schaffen, den Wert des gemeinsamen Immobilienvermögens nachvollziehbar festzustellen.
Ja. Eine sachverständige Bewertung kann sowohl vor einem Immobilienkauf als auch vor einem Verkauf dabei helfen, den angebotenen oder angestrebten Kaufpreis sowie die wertrelevanten Eigenschaften der Immobilie besser einzuordnen.
Welches Wertermittlungsverfahren angewendet wird, hängt von der jeweiligen Immobilie und der konkreten Aufgabenstellung ab. Je nach Objekt können insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren herangezogen werden. Bei komplexeren Immobilien können auch unterschiedliche Gebäudeteile oder Nutzungen differenziert betrachtet werden.
Der Verkehrswert ist ein sachverständig ermittelter Marktwert zu einem bestimmten Stichtag. Der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis entsteht dagegen im Rahmen einer konkreten Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer und kann deshalb vom ermittelten Verkehrswert abweichen.
Ja. Durchgeführte Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen können sowohl den Zustand als auch die wirtschaftliche Restnutzungsdauer und den Wert einer Immobilie beeinflussen. Deshalb werden entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Bewertung dokumentiert und sachverständig eingeordnet.
Ja. Gerade bei Immobilien mit unterschiedlichen Gebäudeteilen, gemischten Nutzungen, erheblichen Altersunterschieden oder besonderen Grundstückssituationen ist eine individuelle sachverständige Betrachtung erforderlich.


